Covid-19-Infos

Schutzkonzept für die TASTENTAGE
.
Zutritt zu den TASTENTAGE-Konzerten erhält nur, wer ein gültiges Covid-19-Zertifikat – geimpft, genesen oder getestet – vorweisen kann. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument wie Pass, ID oder Führerschein vorgezeigt werden.
Personen unter 16 Jahren müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen.
.
Das Covid-Zertifikat enthält neben Name, Vorname und Geburtsdatum Angaben zu:

– Covid-19-Impfung* (vollständige Impfung, 365 Tage gültig) oder
– zur Genesung (Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt und nicht länger als 180 Tage zurückliegend) oder
– zum negativen PCR-Test-Resultat (72h gültig) bzw. Antigen-Schnelltest-Resultat (48h gültig).

Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Selbsttests sind für den Zutritt zum Konzert nicht gültig.

* In der Schweiz anerkannte Impfstoffe: zwei Dosen (Comirnaty®, COVID-19 Vaccine Moderna, AstraZeneca, Sinopharm BIBP, Sinovac, Covishield™) am Tag der Verabreichung der zweiten Dosis, eine Dosis (Janssen) am 22. Tag nach Verabreichung der Dosis.

.
Mit Covid-Zertifikat und QR-Code kann die Eingangskontrolle effizienter gestaltet werden als mit anderen spezifischen Dokumenten. Wir akzeptieren, vor allem auch im Hinblick auf ausländische Zertifikate, auch andere Impf- oder Testnachweise**.

** Voraussetzungen zur Gültigkeit: siehe letzter Abschnitt unter «Drittstaaten».

Schweizer Zertifikat
Das Covid-Zertifikat ist in Papierform, Pdf-Form oder digital (App) erhältlich. Es enthält den QR-Code, welches das Zertifikat fälschungssicher macht und die Echtheit garantiert.
Das Covid-Zertifikat wird in der Schweiz von folgenden Stellen ausgestellt: Impfzentren, Arztpraxen, Spitälern, Apotheken, Testzentren, Labore, Kantonale Behörden.
Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat finden Sie hier:

Covid-Zertifikat (bag.admin.ch)

.

Ausländische Zertifikate
EU-/Schengen-Raum
Es werden Zertifikate anerkannt, die gemäss den Vorgaben des «EU Digital COVID Certificate» herausgegeben werden. Die Hauptmerkmale sind: Digital- und/oder Papierformat, mit QR-Code, kostenlos, in der Landessprache und auf Englisch.
Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden zuständig. Es könnte beispielsweise von Testzentren oder Gesundheitsbehörden oder direkt über ein eHealth-Portal ausgestellt werden. Wie Sie das Zertifikat erhalten, erfahren Sie normalerweise von den nationalen Gesundheitsbehörden.
Weitere Informationen zum EU COVID Certificate finden Sie hier:

EU Covid Certificate (ec.europa.eu)

.

Drittstaaten:
Für Zertifikate aus Drittstaaten besteht ebenso die Möglichkeit einer Anerkennung.
Bis auf Weiteres werden wir von Gästen aus dem Ausland auch andere Impf- oder Testnachweise für den Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer Genesung anerkennen (gelber, internationaler Impfausweis; weitere Papiernachweise).
Der Nachweis der Impfung muss in jedem Fall folgende Elemente enthalten:
Namen, Vornamen und Geburtsdatum der betreffenden Person, Datum der Impfung, verwendeter Impfstoff.
Der Nachweis der Genesung muss in jedem Fall folgende Elemente enthalten:
Namen, Vornamen und Geburtsdatum der betreffenden Person, Bestätigung der Ansteckung einschliesslich Name und Adresse der bestätigenden Stelle (Teststelle, Ärztin oder Arzt, Apotheke, Spital), Bestätigung der Aufhebung der Absonderung oder ärztliche Bestätigung der Genesung.

Testmöglichkeit

Die Helios Apotheke in Klosters führt Tests (PCR-Test und Antigen-Schnelltests) mit Covid-Zertifikat während der regulären Öffnungszeiten durch. Antigen-Schnelltests sind für Personen mit einer Schweizer Versicherungskarte kostenlos, für Personen ohne Schweizer Versicherungskarte kostet der Test ca. CHF 50.–. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist empfohlen.

Die Helios Apotheke befindet sich an der Alten Bahnhofstrasse 11 und hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
7.45–12.00, 14.00–18.30
Samstag
7.45–12.00, 14.00–18.30
www.heliosapotheke.ch

Bitte scrollen